Schofield + Partner

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für unseren gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Diese werden vom Kunden mit der Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Sie gelten auch für künftige Geschäfte. Da Übersetzungsarbeiten eine besondere Art von Dienstleistungen darstellen, werden sie nur zu den nachstehenden Bedingungen ausgeführt. Anderslautende Geschäftsbedingungen werden von uns nicht anerkannt. Vereinbarungen, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder diese ergänzen, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Umfang des Übersetzungsauftrags
a) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
b) Stilfragen sind nicht Gegenstand der Übersetzung.

3. Auftragserteilung
Der Kunde erteilt uns die Übersetzungsaufträge unter Angabe der Zielsprache, des Ziellandes, des Fachgebietes des Textes sowie besonderer Terminologiewünsche. Zusätzlich ist der Verwendungszweck der Übersetzung mitzuteilen. Dies ist dann wichtig, wenn der übersetzte Text veröffentlicht bzw. zu Werbezwecken in einem bestimmten Zielland verwendet wird, da dies eine besondere Bearbeitung erfordert, die unter Umständen auch ein höhere Vergütung der Übersetzungsarbeit begründet. Wir haften nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unrichtige oder unvollständige Übertragung des Ausgangstextes oder durch mißverständliche oder falsche Formulierungen im Ausgangstext entstehen.

4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
a) Der Auftraggeber hat uns rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.).
b) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig uns zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen etc.).
c) Zur entsprechenden Übersetzung der Abkürzungen sind wir nur verpflichtet, wenn der Auftraggeber die vollständige Bedeutung der Abkürzungen mitliefert, es sei denn, es handelt sich um allgemein bekannte Abkürzungen.
d) Wenn bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen die Bedeutung sich nur aus dem Kontext oder einer Zeichnung ergibt, kann uns keine fehlerhafte Übersetzung angelastet werden, wenn der betreffende Kontext oder die entsprechende Zeichnung nicht mitgeliefert wird.
e) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu unseren Lasten.

5. Ermittlung der Zeilen- bzw. Wortzahl
Die Zeilen- bzw. Wortzahl wird meist in der Zielsprache der Übersetzung ermittelt. Die Übersetzungshonorare werden nach Zeilen (eine Normzeile hat 55 Anschläge einschließlich Leerzeichen) bzw. nach Worten (max. Zeichen pro Wort 8) berechnet.

6. Ausführungen durch Dritte
Wir dürfen uns zur Ausführung aller Geschäfte, sofern wir es für zweckmäßig erachten, Dritter bedienen. Dabei haften wir nur für eine sorgfältige Auswahl. Kontakt zwischen dem Kunden und einem von uns eingesetzten Dritten ist nur mit unserer Einwilligung erlaubt. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Kunden und Schofield+Partner.

7. Lieferfristen
Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen dem Kunden angegeben. Sie können immer nur voraussichtliche Termine sein. Wir können von dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermin abweichen, wenn der zu übersetzende Text besondere Schwierigkeiten aufweist oder sonstige Gründe dazu Anlass geben.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Rechnungslegung erfolgt per Brief. Die gestellten Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 10 Tagen zahlbar. Skonto wird nicht gewährt. Bei Zahlungsverzug werden Mahnkosten sowie Verzugszinsen in banküblicher Höhe zzgl. der gesetzlichen MwSt. berechnet

Übersteigt die Übersetzung an Umfang und Schwierigkeitsgrad den Vereinbarungen, die in der Auftragserteilung getroffen wurden oder werden Abgabetermine früher angesetzt als vereinbart, sind wir berechtigt, unser Honorar entsprechend der Zusatzarbeit höher anzusetzen

9. Eigentumsvorbehalt
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Der Auftraggeber tritt mit der Bestellung alle sich aus der Weiterveräußerung der Übersetzungen ergebenden Forderungen an Schofield&Partner ab.

10. Störung, höhere Gewalt, Schließung und Einschränkung des Betriebs,Netzwerk- und Serverfehler, Viren
Wir haften nicht für Schäden, die durch Störung unseres Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von uns nicht zu vertretende Hindernisse entstanden sind. In solchen Ausnahmefällen sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn wir aus wichtigem Grunde unseren Betrieb für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise einstellen oder einschränken.Wir haften ebenfalls nicht für Schäden, die durch Viren entstehen. Unsere EDV (Netzwerke, Arbeitsstationen, Programme, Dateien, usw.) werden regelmäßig auf Viren überprüft. Bei Lieferungen von Dateien per E-mail oder jegliche andere Fernübertragung ist der Kunde für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden.

11. Lieferverzug, Unmöglichkeit, Rücktritt vom Werkvertrag und Mängel
Auf Übersetzungsaufträge findet § 631 BGB Anwendung. Wir sind u. a. berechtigt einen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Werkvertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn wichtige Mitwirkungshandlungen gemäß § 642 BGB seitens des Auftraggebers unterlassen werden und ein Festhalten am Vertrag wegen dieser unterlassenen Mitwirkungshandlungen für uns als Auftragnehmer unzumutbar geworden sind. Des weiteren behalten wir uns das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung eines mit einem Auftraggeber geschlossenen Werkvertrages vor, wenn der Auftraggeber den normalen Geschäftsablauf behindert und sich der für einen normalen Geschäftsablauf vereinbarte Preis als nicht mehr tragbar erweist.

Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Kunde in den Fällen des von uns zu vertretenden Leistungsverzugs und Unmöglichkeit nur berechtigt, wenn die Lieferfrist von uns unangemessen lange überschritten worden ist und er uns in elektronischer oder in schriftlicher Form eine Nachfrist gesetzt hat.

Gibt der Kunde in unserem Auftragsformular den Verwendungszweck nicht an, vor allem wenn die Übersetzung zu veröffentlichen ist oder für Werbezwecke verwendet wird, so kann er nicht Ersatz des Schadens verlangen, der dadurch entsteht, daß der Text sich für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist bzw. daß aufgrund einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muß oder zu einer Rufschädigung oder einem Imageverlust des Unternehmens führt.

Gibt der Kunde nicht an, daß die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist, uns vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen läßt und ohne unsere Freigabe druckt, so gehen jegliche Mängel voll zu seinen Lasten.

12. Haftung und Reklamationen
Die fertige Übersetzung wird von Schofield&Partner auf Vollständigkeit und Datenformat sowie auf den ersten Blick erkennbare sonstige Mängel hin überprüft und an den Kunden weitergeleitet, falls sich keine Beanstandungen ergeben. Erhebt der Kunde innerhalb von 5 Tagen – wobei die Frist mit Ablauf des Tages beginnt, an dem die Übersetzung an den Kunden nachweisbar (Absendeprotokoll o.ä.; Zeitangabe wiederum bezogen auf die MEZ) abgeschickt wurde – keine Einwendungen, so gilt die Übersetzung als genehmigt. Der Kunde verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übertragung zustehen könnten.

Schofield&Partner verpflichtet sich, die Übersetzung so ausführen zu lassen, daß sie keine Mängel aufweist; unerhebliche Mängel bleiben außer Betracht. Schofield&Partner verpflichtet sich weiter, dafür zu sorgen, daß die Übersetzung ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige Veränderungen vorgenommen wird. Rügt der Kunde innerhalb der 5-Tagesfrist einen objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich zu beschreiben und bei uns schriftlich einzureichen. Der Kunde hat gleichzeitig mitzuteilen, innerhalb welcher Frist der Mangel beseitigt werden soll. Schofield&Partner wird daraufhin die Mängelbeseitigung innerhalb der genannten Frist, sofern diese angemessen ist, im übrigen innerhalb angemessener Frist veranlassen.

13. Geheimnisschutz
Angesichts der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Kunden, uns und möglichen Erfüllungsgehilfen können wir einen absoluten Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleisten, da es nicht auszuschließen ist, daß unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die übermittelten Texte Zugriff nehmen.

14. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Soweit zulässig, gilt für alle Streitigkeiten als ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile Ludwigshafen, Deutschland.

15. Wirksamkeit
Infolge einer anfänglichen oder später eintretenden Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck an nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart.

Stand 01.01.2018